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Beschleunigung und Vereinfachung der Wiederaufbauhilfe

Mit dem NRW-Wiederaufbauhilfegesetz vom 9. September 2021 wurden seitens der Landesregierung ein Sondervermögen eingerichtet, um hiermit die Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 zu beseitigen. Durch das zuständige Ministerium wurde hier eine unkomplizierte Hilfestellung versprochen.

Tatsächlich ist die Bearbeitungsdauer der Anträge sehr lang. Mehr als ein halbes Jahr nach dem Hochwasser haben viele Betroffenen noch keine Zuwendungen aus dem Hochwasserfonds erhalten und sind mit den Kosten des Wiederaufbaus auf sich allein gestellt.

Neben der Bearbeitungsdauer zeigen sich oftmals bürokratische Probleme. So werden z.B. Anträge aufgrund drei fehlender Kostenvoranschläge abgelehnt. Mit Blick auf die Situation auf dem Handwerkermarkt ist dies eine unnötige Erschwernis für die Betroffenen beim Zugang zu entsprechenden Fördermitteln. Wir setzen uns daher dafür ein, dass sich die Stadt Mechernich gemeinsam mit anderen betroffenen Kommunen beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen für ein beschleunigtes und unbürokratisches Verfahren einsetzt.

Es ist auch Aufgabe der Kommunalverwaltungen der betroffenen Gemeinden, sich für eine unbürokratische und faire Vergabe der Wiederaufbaumittel an ihre Bürger einzusetzen und Missstände zu benennen



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